Hinweise zur Beantragung von Wahlscheinen für den Bürgerentscheid

Wahlscheine für den Bürgerentscheid können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Stimmberechtigten noch bis zum Freitag, den 18. Juli 2025, 18.00 Uhr, im Rathaus mündlich, schriftlich oder elektronisch (ordnungsamt@remchingen.de) beantragt werden.

Die Online-Beantragung eines Wahlscheins über den Link auf der Homepage oder den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung ist allerdings nur bis Donnerstag, den 17. Juli 2025, 12.00 Uhr freigeschaltet.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, Samstag, den 19. Juli 2025, 12.00 Uhr, auf telefonischen Antrag (07232 7979-201) ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter folgenden angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen:

  1. wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 3 Abs. 2 und 4 und § 3b Abs. 1 Kommunalwahlordnung oder die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen; dies gilt auch , wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Stimmrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen.
  2. wenn sein Recht auf Teilnahme an der Abstimmung erst nach Ablauf der Antrags- oder Einsichtsfrist entstanden ist,
  3. wenn sein Stimmrecht im Widerspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeisteramt bekannt geworden ist.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Stimmberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Darüber hinaus wird auch auf die Bekanntmachungen zum Bürgerentscheid im Mitteilungsblatt Ausgabe 24/2025, S. 4 und 5 sowie Ausgabe 27/2025 S. 4 und 5 verwiesen.

Wichtiger Hinweis: Bitte die ausgefüllten Wahlbriefe rechtzeitig mit der Post an die Gemeinde Remchingen, San-Biagio-Platani-Platz 8, 75196 Remchingen zurücksenden oder rechtzeitig im Rathaus abgeben oder im Rathausbriefkasten (für Wahlbriefe) einwerfen, so dass diese am Wahlsonntag vor 18.00 Uhr eingegangen sind.