Flächennutzungsplan und Landschaftsplan

Die Gemeinde Remchingen hat die dritte Änderung und Fortschreibung des Flächennutzungsplans beschlossen. Gemäß § 9 Abs. 4 des Bundesnaturschutzgesetzes ist die Landschaftsplanung - und damit der Landschaftsplan - insbesondere dann fortzuschreiben, sobald und soweit wesentliche Veränderungen von Natur und Landschaft im Planungsraum eingetreten, vorgesehen oder zu erwarten sind.

Auf kommunaler Ebene ist der Landschaftsplan das zentrale Instrument des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Er dient der Umsetzung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholungsvorsorge auf kommunaler Ebene. Er soll gemäß § 11 BNatSchG für die örtliche Ebene konkretisierte Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege darstellen.

Unter "Dokumente" finden Sie den Landschaftsplan sowie den aktuellen Flächennutzungsplan zum Download.