Rathaus: Ämter- und Mitarbeiterübersicht
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Referat Bürgermeister
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Bürgermeister, Sekretariat, Presse
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Bürgermeister
Telefon: +49 7232 7979-900
Telefax: +49 7232 7979-703
lprayon@remchingen.de
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Sekretariat des Bürgermeisters
Telefon: +49 7232 7979-900
Telefax: +49 7232 7979-703
cbischoff@remchingen.de
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Ansprechpartnerin für das
Projekt "Kinderfreundliche Kommune"
Telefon: +49 7232 7979-222
Telefax: +49 7232 7979-703
mungerer@remchingen.de
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Bauamt
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Sachgebiet 1: Allgemeine Bauverwaltung
Städtebauliche Entwicklung, Erschließung, Verkehrsplanung, Flurneuordnung, Straßenunterhaltung, techn. Gebäude- und Anlagenmanagement, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Umwelt- und Gewässerschutz, Gutachterausschuss, Grünanlagen
Sachgebiet 2: Bauordnung
Baugenehmigungsverfahren, Baukontrolle, Baulastenverzeichnis, Sanierungsgebiete, Verkehrssicherheit, Techn. Gebäude- und Anlagenmanagement, Straßenunterhaltung, Verkehrssicherheit, Liegenschaftskataster, GIS
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Amtsleiter des Bauamtes, Ortsbaumeister
Telefon: +49 7232 7979-330
Telefax: +49 7232 7979-703
mbecker@remchingen.de
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Stellvertretender Amtsleiter des Bauamtes
Telefon: +49 7232 7979-331
Telefax: +49 7232 7979-703
bjoest@remchingen.de
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Sekretariat Amtsleitung
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Telefon: +49 7232 7979-336
Telefax: +49 7232 7979-703
ngerber@remchingen.de
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Gebäudeunterhaltung
Telefon: +49 7232 7979-335
Telefax: +49 7232 7979-703
ssamblowsky@remchingen.de
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Gebäudeunterhaltung
Telefon: +49 7232 7979-332
Telefax: +49 7232 7979-703
jzachmann@remchingen.de
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Telefon: +49 7232 7979-333
Telefax: +49 7232 7979-703
mwalch@remchingen.de
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Hauptamt
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Sachgebiet 1: Allgemeine Verwaltung/Personal
- Allgemeine Verwaltung
- Organisation
- Personal
- Zentrale Dienste
- Geschäftsstelle Gemeinderat
- Gemeindeentwicklungsplan
- ÖPNV, Schülerverkehr
- Städtepartnerschaft
- Wahlen
- Friedhofswesen
- Beschaffungswesen
- EDV, Archiv
- Öffentlichkeitsarbeit, Presse
Sachgebiet 2: Bildung und Familie
- Schulen, Kindergärten
- Jugendtreff
- Kernzeit- und Hausaufgabenbetreuung
- Kindergärten
Sachgebiet 3: Ordnungsamt
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bürgerbüro
- Gewerberecht
- Gaststätten
- Überwachung des ruhenden Verkehrs
- Unterbringung Obdachloser / Asylbewerber
- Katastrophenschutz
- Standesamt
- Wahlen / Statistiken
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Leiterin des Hauptamtes
Telefon: +49 7232 7979-200
Telefax: +49 7232 7979-703
ckramer@remchingen.de
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Stellvertretender Hauptamtsleiter
Telefon: +49 7232 7979-202
Telefax: +49 7232 7979-703
ustoeckle@remchingen.de
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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 7232 7979-207
Telefax: +49 7232 7979-703
freichert@remchingen.de
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EDV-Beauftragter
Telefon: +49 7232 7979-206
Telefax: +49 7232 7979-703
bnebel@remchingen.de
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Friedhofswesen / Wahlen
Telefon: +49 7232 7979-203
Telefax: +49 7232 7979-703
nmende@remchingen.de
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Mitteilungsblatt
Telefon: +49 7232 7979-208
Telefax: +49 7232 7979-703
cengel@remchingen.de
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Personalwesen
Telefon: +49 7232 7979-204
Telefax: +49 7232 7979-703
abraeuning@remchingen.de
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Personalwesen
Telefon: +49 7232 7979-205
Telefax: +49 7232 7979-703
kkoehler@remchingen.de
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Geschäftsstelle des Gemeinderats / Wahlen
Telefon: +49 7232 7979-201
Telefax: +49 7232 7979-703
jdennig@remchingen.de
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Gemeindevollzugsdienst
Telefon: +49 7232 7979-244
Telefax: +49 7232 7979-703
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Sachgebietsleitung Amt für Bildung und Familie
Telefon: +49 7232 7979-220
Telefax: +49 7232 7979-703
bhoffmann@remchingen.de
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Amt für Bildung und Familie
Telefon: +49 7232 7979-221
Telefax: +49 7232 7979-703
negel@remchingen.de
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Jugendarbeit
Telefon: +49 7232 7979-223
Telefax: +49 7232 7979-703
eangermann@remchingen.de
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Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten
Telefax: +49 7232 7979-703
cschaufelberger@remchingen.de
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Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten
Telefax: +49 7232 7979-703
jlattuca@remchingen.de
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Rechnungsamt
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Sachgebiet 1: Allgemeine Finanzverwaltung
Aufstellung Haushaltsplan, Erstellung Jahres-und Vermögensrechnung, Gebührenkalkulation, Buchhaltung, Rechnungsprüfung, Kosten- und Leistungsrechnung, Freibad/Hallenbad, Forstwirtschaft, Wirtschaftsförderung, Umlegung, Grundstücksverkehr, Abwasserverband, Gemeindewerke, Fischerei, Jagd, Feuerwehr
Sachgebiet 2: Liegenschaftsverwaltung
Verwaltung und Bewirtschaftung bebauter Grundstücke für interne und externe Nutzung, Verwaltung unbebauter Grundstücke, Sporthallenbelegung, Wohnraumvermittlung
Sachgebiet 3: Steuern
Grundsteuer, Gewerbesteuer und sonstige Steuern und Abgaben, Wasser- und Abwassergebühren
Sachgebiet 4: Gemeindekasse
Zahlungsverkehr, Verwaltung der Kassenmittel und Wertgegenstände, Mahnungen und Beitreibung von Forderungen, Abwicklung von Geld- und Sachspenden
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Amtsleiter des Rechnungsamtes und Wirtschaftsförderer
Telefon: +49 7232 7979-400
Telefax: +49 7232 7979-704
gkunzmann@remchingen.de
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Stellv. Amtsleiter des Rechnungsamts
Telefon: +49 7232 7979-410
Telefax: +49 7232 7979-704
mschuele@remchingen.de
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Sekretariat
Telefon: +49 7232 7979-401
Telefax: +49 7232 7979-704
csauer@remchingen.de
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Rechnungswesen
Telefon: +49 7232 7979-403
Telefax: +49 7232 7979-704
bnauerz@remchingen.de
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Rechnungswesen
Telefon: +49 7232 7979-404
Telefax: +49 7232 7979-704
RDiPiazza@Remchingen.de
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Rechnungswesen
Telefon: +49 7232 7979-411
Telefax: +49 7232 7979-704
kkammerer@remchingen.de
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Kassenleiterin
Telefon: +49 7232 7979-470
Telefax: +49 7232 7979-704
eweber@remchingen.de
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Kassenwesen
Telefon: +49 7232 7979-472
Telefax: +49 7232 7979-704
sbecker@remchingen.de
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Kassenwesen
Telefon: +49 7232 7979-473
Telefax: +49 7232 7979-704
rzachmann@remchingen.de
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Muche, Petra
Sachgebietsleiterin Steueramt
Telefon: +49 7232 7979-430
Telefax: +49 7232 7979-704
pmuche@remchingen.de
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Steueramt
Telefon: +49 7232 7979-431
Telefax: +49 7232 7979-704
smusaraganyi@remchingen.de
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Standesamt
- Eheschließung
- Ehefähigkeitszeugnisse
- Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden
- Beglaubigte Abschriften aus Personenstandsregistern
- Beurkundung von Geburten
- Kirchenaustritte
- Sterbefälle
- Öffentliche Beglaubigungen
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Standesbeamtin
Telefon: +49 7232 7979-230
Telefax: +49 7232 7979-704
ewildenmann@remchingen.de
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Grundbucheinsichtsstelle
Grundbuchauszüge, öffentliche Unterschrifts-/Beglaubigungen
Einen Antrag für einen Grundbuchausdruck finden Sie hier.
Für die Grundbucheinsichtsstelle wird um eine Terminvereinbarung gebeten!In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte telefonisch an die Grundbucheinsichtsstellen der umliegenden Gemeinden oder an das Grundbuchamt Maulbronn.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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Telefon: +49 7232 7979-210
Telefax: +49 7232 7979-703
bhoffmann@remchingen.de
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Sozialversicherungsstelle
Sozialversicherungswesen
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Telefon: +49 7232 7979-209
Telefax: +49 7232 7979-703
mgoehler@remchingen.de
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Kulturhalle
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Kulturhallenmanagement, Ausstellungen (gewerblich), Ortsvereine Wilferdingen (Terminabsprache), Ortseingangswerbung, Büchereien, Kultur und Theater, Theaterabonnement, Weihnachtsmarkt, Ostermarkt, Flohmarkt ...
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Leiter der Kulturhalle
Telefon: 07232 3696 - 30
Telefax: 07232 / 36 96 - 80
taube@kulturhalle-remchingen.de
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Stellvertretende Leiterin der Kulturhalle
Telefon: 07232 3696 - 20
Telefax: 07232 / 36 96 - 80
pfrommer@kulturhalle-remchingen.de
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Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 07232 3696 - 20
Telefax: 07232 / 36 96 - 80
kumm@kulturhalle-remchingen.de
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Kartenvorverkaufsstelle
Telefon: +49 7232 3696-10
Telefax: 07232 / 36 96 - 80
vvk@kulturhalle-remchingen.de
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Kartenvorverkaufsstelle
Telefon: 07232 3696 - 10
Telefax: 07232 / 36 96 - 80
vvk@kulturhalle-remchingen.de
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Meister für Veranstaltungstechnik, Industriemeister Elektrotechnik
Telefon: 07232 3696 - 50
Telefax: 07232 / 36 96 - 80
schaller@kulturhalle-remchingen.de
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Hausmeister
Telefon: 07232 3696 - 40
Telefax: 07232 / 36 96 - 80
roth@kulturhalle-remchingen.de
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Hausmeisterin in der Kulturhalle
Telefax: 07232 / 36 96 - 80
koziolek@kulturhalle-remchingen.de
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Auszubildender zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Telefax: 07232 / 36 96 - 80
weiss@kulturhalle-remchingen.de
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Altenpflegeheim
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Das Altenpflegeheim Remchingen ist im neuen Ortskern von Remchingen gelegen und so können unsere Bewohner direkt am Ortsgeschehen teilhaben. Ältere und pflegebedürftige Menschen, die vorübergehend oder für immer hier leben, erfahren eine indviduelle ganzheitliche Betreuung und Fürsorge. Wir wollen, dass sich der Bewohner bei uns wohlfühlt und ein hohes Maß an Selbstbestimmung und Eigenverantwortung erlebt.
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Leiter des Altenpflegeheims
Telefon: 07232 / 79 78 - 150
Telefax: +49 7232 79 78 151
hl@aph-remchingen.de
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Pflegedienstleitung
Telefon: 07232 / 79 78 - 169
Telefax: +49 7232 79 78 151
pdl@aph-remchingen.de
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Verwaltung und Personalwesen
Telefon: +49 7232 7978-179
Telefax: +49 7232 79 78 151
verwaltung@aph-remchingen.de
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Buchhaltung
Telefon: 07232 7978 - 152
Telefax: +49 7232 79 78 151
buchhaltung@aph-remchingen.de
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Bauhof
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Unterhaltung öffentlicher Straßen, Plätze und Grünanlagen, Winterdienst, Unterhaltung der gemeindeeigenen Gebäude (Freibad, Hallenbad, Schulen, Altenpflegeheim, Friedhöfe usw.), Gewässerpflege, Verkehrssicherung, Betreuung öffentlicher Veranstaltungen, Weihnachtsbeleuchtung
Betreuung der Wasserversorgung Remchingen, Hauswasseranschlüsse, Wasseruhren
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Leiter des Bauhofs
Telefon: +49 170 3315546
jwalch@remchingen.de
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Wassermeister
Telefon: 0175 1832354
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Stellvertretender Wassermeister
Telefon: 0170 3315548
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Bürgerbüro
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Im Bürgerbüro angesiedelte Aufgabenbereiche: Meldewesen, Passwesen, Sozial- und Gesundheitswesen, Gewerberecht (An-, Ab-, Ummeldungen), Formulare, Bescheinigungen, Anträge, Auskünfte
Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung
für meldepflichtige Personen
VorbemerkungWer eine Wohnung bezieht, ist grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Absatz 1 Bun-desmeldegesetz - BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden (§ 17 Absatz 2 BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer Einzugsmeldungen nicht, nicht richtig oder verspätet abgibt, sich nicht oder verspätet abmeldet oder eine Mitwirkungspflicht verletzt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
Gemeinde Remchingen
Bürgerbüro
Hauptstraße 5
75196 Remchingen07232/ 79 79 25 oder 07232 / 79 79 28
buergerbuero@remchingen.de2. Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz:
Die Gemeinde Remchingen hat einen externen Datenschutzbeauftragten bestellt. Diese Aufgabe wird von der
CompCor Compliance Solutions GmbH & Co. KG, Königsbacher Straße 51, 75196 Remchingen,
wahrgenommen.3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Meldebehörde hat nach § 2 Absatz 1 BMG personenbezogene Daten über die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Die in den Melderegistern gespeicherten personenbezogenen Daten werden von der Meldebehörde genutzt, um nach Maßgabe der Vorschriften über Melderegisterauskünfte (§§ 44 ff. BMG) und Datenübermittlungen (§§ 33 ff. BMG) den berechtigten Informationsbedürfnissen sowohl nicht-öffentlicher Stellen und Privatpersonen als auch öffentlicher Stellen Rechnung zu tragen sowie bei der Durchführung von Aufgaben anderer öffentlicher Stellen mitzuwirken (§ 2 Absatz 3 BMG). Zu bestimmten Anlässen erfolgen regelmäßige Datenübermittlungen (§§ 36, 43 BMG; 1. und 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung) an andere öffentliche Stellen sowie nach § 42 BMG an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Darüber hinausgehende, auch regelmäßige Datenübermittlungen erfolgen aufgrund der Bestimmung durch Bundes- oder Landesrecht, in dem die jeweiligen zugrunde liegenden Anlässe und Zwecke der Datenübermittlung, die Empfänger und die zu übermittelnden Daten benannt werden.
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
a) Die Meldebehörde darf an andere öffentliche Stellen im Inland (siehe § 2 Bundesdatenschutzgesetz), öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften und den Suchdienste aus dem Melderegister Daten übermitteln, oder Daten innerhalb der Verwaltungseinheit (Gemeinde) weitergeben, soweit dies zur Erfüllung ihrer eigenen oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben erforderlich ist.
b) Privatpersonen und nicht-öffentliche Stellen erhalten auf Antrag eine gebühren-pflichtige Auskunft über einzelne personenbezogene Daten unter der Voraussetzung, dass die betroffene Person von der Meldebehörde aufgrund der Angaben des Antragstellers eindeutig identifiziert werden kann. Über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen kann Privatpersonen und nicht-öffentlichen Stellen auf Antrag Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer Gruppe (z.B. ein bestimmter Geburtsjahrgang) und über bestimmte personenbezogene Daten erteilt werden, wenn ein öffentliches Interesse festgestellt werden kann.
Ausländische Stellen außerhalb der Europäischen Union werden nicht-öffentlichen Stellen gleichgesetzt.
c) Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene Meldedaten erhalten.
d) Mandatsträger, Presse und Rundfunk dürfen bei Alters- und Ehejubiläen die mit diesem besonderen Zweck in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Daten er-halten.
e) Adressbuchverlage dürfen zum Zwecke der Veröffentlichung in gedruckten Ad-ressbüchern lediglich einzelne abschließend aufgezählte Daten aller volljährigen Einwohner von der Meldebehörde erhalten.
f) Der Wohnungseigentümer/ Wohnungsgeber hat einen Anspruch auf Auskunft über die in seiner Wohnung gemeldeten Einwohner, soweit er ein rechtliches Interesse glaubhaft macht. Er kann sich darüber hinaus durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die Person, deren Einzug er bestätigt hat, bei der Meldebehörde angemeldet hat.
g) An öffentliche Stellen in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie an Organe und Einrichtungen der Europäischen Union oder der Europäischen Atomgemeinschaft ist eine Datenübermittlung im Rahmen von Tätigkeiten, die ganz oder teilweise in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union fallen, zulässig, soweit dies zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Meldebehörde oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden öffentlichen Aufgaben erforderlich ist. Voraussetzung für die Übermittlung innerhalb des EWR ist, dass die EWR-Staaten den Inhalt der Datenschutz-Grundverordnung übernehmen.
5. Dauer der Speicherung
Nach dem Wegzug oder Tod des Einwohners hat die Meldebehörde alle Daten, die nicht der Feststellung der Identität und dem Nachweis der Wohnung dienen sowie nicht für Wahl- und Lohnsteuerzwecke oder zur Durchführung von staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren erforderlich sind, unverzüglich zu löschen. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Wegzug oder Tod des Einwohners werden die zur Erfüllung der Aufgaben der Meldebehörden gespeicherten Daten für die Dauer von 50 Jahren aufbewahrt und durch technische und organisatorische Maßnahmen gesichert. Während dieser Zeit dürfen die Daten mit Ausnahme des Familiennamens und der Vornamen sowie früheren Namen, des Geburtsdatums, des Geburtsortes sowie bei Geburt im Ausland auch des Staates, der derzeitigen und früheren Anschriften, des Auszugsdatums sowie des Sterbedatums, des Sterbeortes sowie bei Versterben im Ausland auch des Staates nicht mehr verarbeitet werden. Für die in § 13 Abs. 2 Satz 3 BMG bestimmten Fälle gilt das Verbot der Verarbeitung nicht. Für bestimmte Daten gelten nach § 14 Absatz 2 BMG kürzere Löschungsfristen.
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
• Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
• Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
• Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
• Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrecht-mäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
• Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DS-GVO). Nähere Informationen zum Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz können den Hinweisen auf dem Meldeschein entnommen werden.
7. Widerrufsrecht bei Einwilligungen
Die Übermittlung personenbezogener Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels ist nur zulässig, wenn die betroffene Person eingewilligt hat (Artikel 6 Absatz 1 lit. a DS-GVO). Die Einwilligung kann nach Artikel 7 Absatz 3 DS-GVO jederzeit gegenüber der Stelle widerrufen werden, gegenüber der die Einwilligung zuvor erteilt wurde.
8. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
HAUSANSCHRIFT:
Königstrasse 10 a
70173 StuttgartPOSTANSCHRIFT:
Postfach 10 29 32
70025 Stuttgart
Tel.: 0711/615541-0
FAX: 0711/615541-15
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de-
Telefon: +49 7232 7979-240
Telefax: +49 7232 7979-703
mgoehler@remchingen.de
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Telefon: +49 7232 7979-241
Telefax: +49 7232 7979-703
hnabinger@remchingen.de
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Telefon: +49 7232 7979-242
Telefax: +49 7232 7979-703
aschmidt@remchingen.de
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