22.07.2025

Landratsamt beschränkt erneut die Wasserentnahme

Wasserstände in Bächen und Flüssen im Enzkreis erreichen kritischen Niedrigstand

Ab Mittwoch, 23. Juli, darf bis zum 15. Oktober im Rahmen des sogenannten „Gemeingebrauchs“ kein Wasser mehr aus oberirdischen Gewässern im Enzkreis entnommen werden. Dies hat das Landratsamt nun per Rechtsverordnung angeordnet. Ziel ist, den Wasserhaushalt und die Gewässerökologie, die sich von heißen Trockenphasen nur schwer erholt, nicht zusätzlich zu belasten. Seit 2018 musste sich das Amt immer wieder zu dieser Maßnahme entschließen.

„Die Einschränkung des Gemeingebrauchs an unseren Bächen, Flüssen und Seen im Enzkreis wird leider zur traurigen Sommer-Routine“, sagt Axel Frey, der Leiter des Umweltamtes. „Zwischen Februar und Juni fiel landesweit nur etwas mehr als die Hälfte der für diesen Zeitraum üblichen mittleren Niederschlagsmengen. Die Wasserstände sinken trotz einzelner Schauer aktuell weiter“, erklärt Frey die Hintergründe der Maßnahme. Dabei sei absehbar, dass sich der Trend fortsetze. „Sollte sich die Lage vor Mitte Oktober entspannen, werden wir das Wasserentnahmeverbot früher aufheben“, kündigt Dr. Hilde Neidhardt, die Erste Landesbeamtin des Enzkreises, an.

Die Rechtsverordnung zur Beschränkung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern im Enzkreis (kurz: RVO Wasserentnahmeverbot) kann auf der Homepage des Landratsamtes  unter der Rubrik Amtliche Bekanntmachungen nachgelesen werden. Dort finden sich auch Hinweise zur Rechtslage und weitere Informationen zum Thema. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen Ramona Schüßler und Andrea Hartmann vom Umweltamt unter Telefon 07231 308-1769 und -1765 oder per Mail an umweltschutzamt@enzkreis.de gerne zur Verfügung.