Einladung zur nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Remchingen
Der Gemeinderat der Gemeinde Remchingen hat als Verwalter der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Remchingen in seiner Sitzung am 16.10.2025 beschlossen, die Jagdgenossenschaft zu einer Versammlung einzuladen.
Die Versammlung findet statt am
Dienstag, den 25.11.2025 um 19.00 Uhr (Einlass ab 18.30 Uhr) im Sitzungssaal des Rathauses, San-Biagio-Platani-Platz 8, 75196 Remchingen.
Tagesordnung Jagdgenossenschaftsversammlung
- Begrüßung
- Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
- Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen
- Beratung und Beschlussfassung über die erneute Übertragung der Verwaltung auf den Gemeinderat für 6 Jahre gem. § 15 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg
- Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Jagdgenossenschaftssatzung (der Satzungsentwurf ist nachstehend abgedruckt)
- Verschiedenes
Die Versammlung der Jagdgenossenschaft ist nichtöffentlich.
Mitglieder der Jagdgenossenschaft Remchingen (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk gelegenen Grundstücke, ausgenommen Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf. Die Zugangsberechtigungen der Jagdgenossen wird beim Einlass geprüft. Jedes an der Versammlung teilnehmende Mitglied der Jagdgenossenschaft muss sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Da die Anwesenheit der Jagdgenossen zur Ausgabe der Stimmzettel am Eingang registriert werden muss, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten.
Jagdgenossen, die an der Versammlung teilnehmen wollen, werden aus Verfahrensgründen gebeten, sich bis spätestens 21.11.2025 mittels des nachstehenden Formulars bei der Gemeindeverwaltung Remchingen (E-Mail: mschuele@remchingen.de) anzumelden.
Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen. Stimmenthaltungen werden als Ablehnung gewertet. Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer können ihr Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich ausüben; die nicht einheitlich abgegebene Stimme wird nicht gezählt. Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme, kann sein Stimmrecht aber auch durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben. Jeder anwesende Jagdgenosse kann höchstens 5 abwesende Jagdgenossen vertreten. Sind für Grundflächen mehrere Eigentümer im Grundbuch eingetragen, müssen – sofern sie bei der Versammlung nicht alle anwesend sind – Vollmachten vorgelegt werden. Dies gilt auch für Ehegatten und/oder sonstige Miteigentümer. Für Vollmachten kann ebenfalls das nachstehend abgedruckte Formular verwendet werden.
Für weitere Informationen rund um die Versammlung der Jagdgenossenschaft steht Ihnen Herr Schüle (Telefon: 07232/7979410, E-Mail: mschuele@remchingen.de) gerne zur Verfügung.
