Maßnahme 6: Partizipation in den Kinder- und Jugendeinrichtungen

Diese Maßnahme knüpft an die Maßnahme 6 aus dem ersten Aktionsplan an.

Neben strukturellen Möglichkeiten der Partizipation, wie etwa dem 8er Rat, berichten Schülerinnen und Schüler von einer grundsätzlichen Offenheit der Schulen gegenüber ihren Anliegen. Unterstützung für diese erhalten sie neben den  Verbindungslehrkräften auch von der Schulsozialarbeit. In den Kindertagesstätten gehören altersgerechte Beschwerde- und Beteiligungsmechanismen darüber hinaus zur Voraussetzung der Betriebserlaubnis und werden entsprechend umgesetzt. Sowohl die Schulen als auch die Kindertagesstätten sind außerdem dazu verpflichtet, Gewaltschutzkonzepte zu entwickeln. Zum aktuellen Zeitpunkt konnten diese schon teilweise umgesetzt werden. Die Konzepte der Kindertagesstätten, Schulen und des Jugendtreffs werden weiterhin kontinuierlich Prüfpunkten unterzogen: Erfüllen die Einrichtungen die rechtlichen Vorgaben, dass sie Kinder und Jugendliche an den sie betreffenden Themen beteiligen? Wie ist die Partizipation in den Einrichtungen möglich und konzeptionell verankert? 

Fazit: 

In der Konzeption wird die Partizipation der Kinder als pädagogischer Auftrag und politisches Ziel formuliert sowie gelebte Teilhabe als Unterstützung für Integration und Inklusion verstanden. Zudem wurden die Gewaltschutz-konzepte der Kindergärten gemeinsam mit den Kindern überarbeitet und befindet sich derzeit auch an den Schulen in Arbeit. Weitere gesetzliche Entwicklungen, unter anderem im Bereich der Ganztagsbetreuung, stärken die Prinzipien der Inklusion und Partizipation in allen Einrichtungen zudem nachhaltig.