Informationen zur Briefwahl für die Landtagswahl am 14.03.2021
Briefwahlunterlagen können entweder persönlich im Rathaus (Briefwahlbüro), schriftlich per Post oder elektronisch (online) beantragt werden.
Nach Übersendung der Wahlbenachrichtigungen in diesen Tagen nimmt die Bearbeitung der Briefwahlunterlagen noch etwas Zeit in Anspruch. Selbstverständlich wird jeder bei uns eingegangene Briefwahlantrag, sobald es möglich ist, bearbeitet.
Elektronischer Briefwahlantrag über das Internet
» Zum Online-Antrag
oder über den unter angefügten Link "Internetwahlscheinanträge".
Hinweis zur nach Datenschutzrecht gebotenen Sicherstellung der Transparenz der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 5 Abs. 1 lit. a) DSGVO):
Wenn Sie die angebotene Verknüpfung (oder auch Link) zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.
Um die Online-Antragstellung über das Internet nutzen zu können, benötigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung.
Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung sind in das Antragsformular einzutragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten sind die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer zwingend erforderlich.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an ordnungsamt@remchingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (ggf. abweichende Anschrift, zu welcher die Unterlagen gesandt werden sollen) angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Briefwahlbüro unter Tel. 07232 7979-201 oder 901 bzw. ordnungsamt@remchingen.de
Elektronische Wahlscheinanträge über das Internet (online) sind bis zum Donnerstag, 11.03.2021, 12.00 Uhr freigeschaltet. Danach werden nur noch schriftliche oder mündliche Anträge im Rathaus angenommen und bearbeitet (vgl. Bekanntmachung Mitteilungsblatt, Ausgabe-Nr. 05, S. 7).