Vermessungs- und Flurneuordnungsamt

Vermessungsamt "Grenzenlosen Ärger ersparen !" Mit dem amtlichen Nachweis aller Grundstücke im Enzkreis, in elektronischen Dateien und alten Vermessungsunterlagen, trägt das Vermessungsamt wesentlich zum Grenzfrieden bei. Was macht das Vermessungsamt? Führung des Liegenschaftskatasters Das Liegenschaftskataster ist der einzige flächendeckende und aktuelle Nachweis aller Flurstücke und Gebäude. Wesentliche Bestandteile sind die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) für die zeichnerische Darstellung und das Automatisiertes Liegenschaftsbuch (ALB) für die beschreibende Darstellung. Innerhalb des Enzkreises werden beim Vermessungs­amt Daten zu 257.000 Flurstücken und 124.000 Gebäuden in 66 Gemarkungen vor­gehalten. Durchführung von Liegenschaftsvermessungen Das Vermessungsamt führt, neben den im Dienstbezirk zuge­lassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, folgende hoheit­lichen Ver­messungen durch: Grundstücksteilungen Gebäudeaufnahmen Bestimmen und Vermarken von Grenzpunkten Baulandumlegungen Straßenvermessungen Vermessungstechnische Gutachten Die für die jeweiligen Gemeinden zuständigen Außendienstteams beraten Sie gerne. Was macht das Flurneuordnungsamt? Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft durch - Neuordnung des zersplitterten und unwirtschaftlich geformten Grundbesitzes. - Schaffung eines neuzeitlichen Wege- und Gewässernetzes. Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, unter anderem auch zur Erhaltung, Pflege und Wiederherstellung unserer gewachsenen Kulturlandschaft. Unterstützung beim Gewässer-, Boden-, Erosions- und Landschaftsschutz. Flächenbereitstellung für verschiedene öffentliche Maßnahmen (z. Bsp. für Straßen- und Schienenstrecken), um Nachteile durch sonst möglicherweise drohende Enteignungen zu vermeiden. Förderung der Dorfentwicklung durch - Ausbau von Wegen vom Dorf in die Feldflur - zweckmäßige Erschließung der Grundstücke - Verbesserung der Grundstücksformen durch Grenzregelungen - Begrünung von Straßen- und Hofräumen - Bodenmangement für Kommunale Maßnahmen
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