Vorkaufsrechte an Grundstücken

Vorkaufsrecht

Bei Kaufverträgen über Grundstücke steht der Gemeinde unter bestimmten im Baugesetzbuch (BauGB) geregelten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht zu.

Die Gemeinde kann dann zu den Konditionen, die der Grundstückseigentümer mit dem Käufer vereinbart hatte, in den Kaufvertrag einsteigen und dieses anstelle des Käufers selbst erwerben.

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