Steuerliche Lebensbescheinigung
Steuerliche Lebensbescheinigung
Eine steuerliche Lebensbescheinigung benötigen Sie für die Eintragung von Kindern in Ihrer Lohnsteuerkarte, wenn diese nicht in Ihrer Wohnung gemeldet sind. Solange Ihr Kind unter 18 Jahre alt ist, erhalten Sie die Lebensbescheinigung bei uns.
Zuständiges Amt
Sprechzeiten:
- Montags bis Freitags 08.00 - 12.30 Uhr
- Montags 14.00 - 17.00 Uhr
- Donnerstags 14:00 - 18.00 Uhr