Standesamtliche Trauung
Wenn beide Eheschließende (Verlobte) deutsche Staatsangehörige sind und die erste Ehe eingehen wollen, genügen zur Anmeldung der Eheschließung im Regelfall gültige Ausweisdokumente, aktuelle Aufenthaltsbescheinigungen sowie beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenbuch des Geburtsstandesamtes.
Grundsätzliche Informationen über die Voraussetzungen, unter denen eine Ehe geschlossen werden kann, finden Sie unter "Anmeldung der Eheschließung - Allgemeines".
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf folgender Internetseite:
Service-Portal Baden-Württemberg
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