Plakate, Plakatiergenehmigungen
Die Gemeinden können für das Aufstellen von Plakaten eigene Richtlinien für so genannte Sondernutzungen erlassen. Grundsätzlich gilt: Wer in der Gemeinde Plakate aufhängen bzw. aufstellen will, benötigt eine Genehmigung des Bürgermeisteramtes. Die Plakatiergenehmigung muss schriftlich oder per eMail beantragt werden. Der Antrag muss Angaben über die Art der Veranstaltung, Ort, Zeitpunkt bzw. -dauer, Veranstalter und eine verantwortliche Person enthalten. Die Genehmigung vorausgesetzt, dürfen die Plakate frühestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn aufgehängt bzw. aufgestellt oder angebracht werden. Die Dauer der Plakatierung darf insgesamt drei Wochen nicht überschreiten.
Für kommerzielle, gewerbliche oder andersgeartete Veranstaltungen wird eine Plakatiergenehmigung grundsätzlich nicht erteilt. Über die Gebühren informieren Sie sich bitte direkt beim Sachbearbeiter.
Für das Aufstellen von Wahlwerbeplakaten gelten Sonderregelungen.
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