Lohnsteuerkarte
Die Erstausstellung, sowie eine Zweitausstellung der Klasse VI ist gebührenfrei und kann auch per Post erfolgen.
Eine Ersatzausstellung kann nur persönlich beantragt werden und ist gebührenpflichtig.
Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf folgender Internetseite:
Service-Portal Baden-Württemberg
Zuständiges Amt
Sprechzeiten:
- Montags bis Freitags 08.00 - 12.30 Uhr
- Montags 14.00 - 17.00 Uhr
- Donnerstags 14:00 - 18.00 Uhr