Grundsteuer
Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer auf den Grundbesitz (bebaute und unbebaute Grundstücke, Wohnungseigentum, Teileigentum, Erbbaurechte, land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Betriebsgrundstücke), deren Aufkommen den Gemeinden zufließt. Sie errechnet sich aus dem Grundsteuermessbetrag als Promillewert des Einheitswertes, der dann mit dem Hebesatz multipliziert wird. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) und für die übrigen Grundstücke (Grundsteuer B) können von der Gemeinde unterschiedliche Hebesätze beschlossen werden.
Den Grundsteuerbescheid erhalten Sie von der Gemeinde, in deren Gebiet der Grundbesitz liegt.
Hebesatz für die Grundsteuer A: 350 v.H.
Hebesatz für die Grundsteuer B: 330 v.H.
Zuständiges Amt
Sprechzeiten:
- Montag - Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
- Montag 14.00 - 17.00 Uhr
- Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
- sowie nach Vereinbarung