Grabmalaufstellung
Die Aufstellung eines Grabmals darf erst vorgenommen werden, wenn der eingerichtete Antrag genehmigt und die Genehmigungsgebühr gezahlt ist. Für das Aufstellen von Grabmalen gelten, insbesondere hinsichtlich der Standsicherheit, spezielle rechtliche Rahmenbedingungen. Ihr Steinmetz wird Sie hier entsprechend beraten. Für die Standsicherheit eines Grabmals haftet grundsätzlich der Besteller bzw. der Nutzungsberechtigte der fragliche Grabstelle. Das Grabmal ist mit dem Sockel mit Metalldübel zu verbinden.
Zur Prüfung Ihres Antrags, den Sie unten herunterladen können, müssen Sie Zeichnungen mit genauem Zahlen über die tatsächlichen Maße einreichen. Maßstäblichen Zeichnungen müssen ebenfalls eingeschriebene Maßzahlen enthalten. Ein genehmigtes und aufgestelltes Grabmal darf ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung nicht verändert oder zur Änderung entfernt werden.