Familienpass für Alleinerziehende, Familien mit 3 und mehr Kindern oder Familien mit einem schwerbehinderten Kind mit mind. 50 v.H. Erwerbsminderung
Die Inhaber eines Landesfamilienpasses (Eltern und Kinder) sind berechtigt, die im Gutscheinheft zum Landesfamilienpass genannten Einrichtungen kostenlos zu besuchen. Sie können den Landesfamilienpass im Bürgerbüro oder bei den örtlichen Verwaltungsstellen beantragen.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf folgender Internetseite:
Service-Portal Baden-Württemberg
Zuständiges Amt
Sprechzeiten:
- Montags bis Freitags 08.00 - 12.30 Uhr
- Montags 14.00 - 17.00 Uhr
- Donnerstags 14:00 - 18.00 Uhr