Erziehungsgeld
Damit Sie sich länger der Betreuung und Erziehung Ihres Kindes widmen können, haben Sie die Möglichkeit, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Ihres Kindes Erziehungsurlaub in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen für die ersten 24 Lebensmonate Ihres Kindes das Bundeserziehungsgeld. Im Anschluss an das Bundeserziehungsgeld wird in Baden-Württemberg für weitere zwölf Lebensmonate das Landeserziehungsgeld gewährt.
Den Antrag auf Bundes- bzw. Landeserziehungsgeld können Sie entweder bei der Sozialversicherungsstelle oder direkt bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg beziehen bzw. stellen.
Weitere Informationen zum Bundes- bzw. Landeserziehungsgeld erhalten Sie bei der Sozialversicherungsstelle oder auf den Internetseiten der Landeskreditbank Baden-Württemberg und auf den Seiten des Serviceportals Baden-Württemberg.
Zuständiges Amt
Sprechzeiten:
- Montags bis Freitags 08.00 - 12.30 Uhr
- Montags 14.00 - 17.00 Uhr
- Donnerstags 14:00 - 18.00 Uhr