Betreuungsgeld

Das Land Baden-Württemberg hat die L-Bank mit der Durchführung des Verwaltungsverfahrens zum Betreuungsgeld beauftragt.

 

Die Gemeinde hält aus diesem Grund keine Antragsformulare mehr vor.

Diese erhalten Eltern seit dem 01. August 2013 ausschließlich von der L-Bank.

Dabei sind zwei Varianten zu unterscheiden:

 

  1. Die L-Bank sendet allen Eltern, denen sie Elterngeld bewilligt hat und die weiterhin in Baden-Württemberg leben, am ersten Geburtstag ihres Kindes einen Antrag auf Betreuungsgeld zu.

Möchten die Eltern Betreuungsgeld beantragen, müssen sie den Antrag lediglich vervollständigen und unterschrieben an die L-Bank zurücksenden.

Alternativ kann der Antrag beim Bürgermeisteramt abgegeben werden, welches denAntrag ebenfalls an die L-Bank weiterleiten wird.

 

  1. Falls die Eltern in Baden-Württemberg wohnen und kein Elterngeld in BW bezogen haben, können diese über die gebührenfreie Hotline 0800/664 54 71 ein Antragsformular anfordern welches Ihnen per Post zugesendet wird.

 

Die wichtigsten Grundlagen des Betreuungsgeldes und eine Beschreibung des Antragsverfahrens finden Sie auf der  Homepage unter www.l-bank.de.

 

Zuständiges Amt

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