Betreuungsgeld
Das Land Baden-Württemberg hat die L-Bank mit der Durchführung des Verwaltungsverfahrens zum Betreuungsgeld beauftragt.
Die Gemeinde hält aus diesem Grund keine Antragsformulare mehr vor.
Diese erhalten Eltern seit dem 01. August 2013 ausschließlich von der L-Bank.
Dabei sind zwei Varianten zu unterscheiden:
- Die L-Bank sendet allen Eltern, denen sie Elterngeld bewilligt hat und die weiterhin in Baden-Württemberg leben, am ersten Geburtstag ihres Kindes einen Antrag auf Betreuungsgeld zu.
Möchten die Eltern Betreuungsgeld beantragen, müssen sie den Antrag lediglich vervollständigen und unterschrieben an die L-Bank zurücksenden.
Alternativ kann der Antrag beim Bürgermeisteramt abgegeben werden, welches denAntrag ebenfalls an die L-Bank weiterleiten wird.
- Falls die Eltern in Baden-Württemberg wohnen und kein Elterngeld in BW bezogen haben, können diese über die gebührenfreie Hotline 0800/664 54 71 ein Antragsformular anfordern welches Ihnen per Post zugesendet wird.
Die wichtigsten Grundlagen des Betreuungsgeldes und eine Beschreibung des Antragsverfahrens finden Sie auf der Homepage unter www.l-bank.de.