Bestattungen

In welcher Weise die Bestattung vorgenommen wird, richtet sich zunächst nach dem Willen des Verstorbenen, der noch zu Lebzeiten schriftlich (z.B. Testament) oder mündlich geäußert wurde. Liegt keine Willensäußerung vor, bestimmen die Angehörigen die Art der Bestattung. Dabei geht der Wille des Ehegatten dem Willen der anderen Angehörigen vor. Danach folgen, entsprechend der gesetzlichen Erbfolge, die Kinder, die Eltern, Enkel und die übrigen Verwandten sowie die Verlobten. Sind Angehörige nicht zu ermitteln, wird die Bestattung durch die Gemeinde veranlasst. 

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