Anliegerbeiträge
Als Anliegerbeiträge werden die Erhebung von Geldleistungen für
- Straßenbauten
- die Herstellung der öffentlichen Entwässerungseinrichtungen
bezeichnet.
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Zu folgenden Zeiten bin ich für Sie erreichbar:
- Montag - Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
- Montag 14.00 - 17.00 Uhr
- Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
- sowie nach Vereinbarung
Zuständiges Amt
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