Anlegung des Familienbuches
Beim Standesamt wird das so genannte Familienbuch geführt. Familienbücher enthalten Angaben zu den Ehegatten, den Eltern der Ehegatten und den Kindern der Ehegatten. Es ist ständig fortzuführen.
Das Familienbuch wird von Amts wegen im Anschluss an die Eheschließung angelegt, wenn die Ehe im Inland vor einem deutschen Standesbeamten geschlossen wurde. Auf die Staatsangehörigkeit der Eheschließenden kommt es nicht an. Bei der Anlegung verwertet der Standesbeamte die Dokumente, die ihm schon im Eheschließungsverfahren vorgelegt wurden.
Auf Antrag kann das Familienbuch auch für Ehen angelegt werden, die im Inland vor einer Vertretung eines ausländischen Staates oder im Ausland rechtswirksam geschlossen wurden.
Bei einem Umzug wird das Familienbuch an das Standesamt Ihres gemeinsamen Wohnsitzes weitergegeben.
Ihre Ansprechpartner
Zu folgenden Zeiten bin ich für Sie erreichbar:
- Montag - Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
- Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
Zuständiges Amt
Sprechzeiten:
- Montag - Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
- Donnerstag nachmittags 14.00 - 18.00 Uhr