Wegweiser A-Z:
Themenbereich Heirat

Sie haben den richtigen Partner gefunden, mit dem Sie nun auch den „Bund fürs Leben“ eingehen möchten? Herzlichen Glückwunsch!  Die Hochzeit ist für viele Paare der schönste Tag im Leben. Dieser will daher genau geplant sein, damit jedes Detail stimmt und nichts schief geht. Neben den individuellen Vorstellungen, wie eine Hochzeitsfeier gestaltet werden kann, gibt es eine Reihe von Formalitäten, die Sie beachten sollten, unabhängig davon, ob Sie den Tag mit einem großen Fest oder im kleinen Kreis begehen wollen.

Eine Hochzeit will gut geplant sein! So sind vor der Hochzeit eine ganze Reihe von Formalitäten abzuwickeln. Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt beim Standesamt an Ihrem Wohnort. Dieses überprüft bei der Anmeldung, ob die Voraussetzungen für eine Heirat erfüllt sind. Anschließend erhalten Sie von dem Standesamt, das die Anmeldung vorgenommen hat, eine sechs Monate gültige Mitteilung über die Zulassung zur Heirat. Diese ist dem Standesamt, das die Trauung vornimmt, vorzulegen. Das Standesamt kann zusätzlich weitere Unterlagen nachfordern, wenn dies zur Prüfung der Ehevoraussetzungen nötig ist. Dies sollte in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.

Mit der Eheschließung verändern sich Ihre persönlichen Verhältnisse (z.B. Familienstand, ggf. Namensänderung). Diese Veränderungen müssen Sie bestimmten Stellen (z.B. Ihrem Arbeitgeber) mitteilen. Es können auch Anträge an Behörden erforderlich sein (z.B. Aktualisierung der Ausweisdokumente). Falls Sie hierfür nachträglich eine Bestätigung bzw. einen Nachweis über Ihre Eheschließung benötigen, können Sie diese auch noch nach der Heirat beantragen.

Hat sich im Zusammenhang mit der Heirat Ihre Adresse geändert, sollten Sie sich umgehend am neuen Wohnort anmelden..

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Namensänderung und ggf. der Adresse in folgenden Dokumenten:

  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Lohnsteuerkarte
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  • Weitere Meldungen und Namensänderungsmitteilungen, wenn Sie Hundehalter sind, einen Führerschein oder Bewohnerparkausweis besitzen. Auch müssen Sie ggf. den Nachnamen Ihres Kindes/ Ihrer Kinder ändern lassen.

Entsprechend Ihrer Lebensumstände können natürlich noch andere Adressänderungen wichtig sein.

Von A - Z

Was erledige ich wo in Remchingen? Unser Verwaltungswegweiser führt Sie schnell zum richtigen Ansprechpartner.

Außerdem finden Sie an dieser Stelle Informationen zu:


Organigramm Gemeinde Remchingen_Stand Februar 2024


Bürgermeister, Bürgerbüro, Hauptamt, Bauamt, Grundbucheinsichtsstelle, Gewerbeamt, Sozialamt, Sozialversicherungsstelle, Rechnungs- und Steueramt, Gemeindekasse, Standesamt

San-Biagio-Platani-Platz 8
Telefon: 07232 7979-900
Telefax: 07232 7979-703

Öffnungszeiten

Rathaus Remchingen
San-Biagio-Platani-Platz 8
75196 Remchingen
Tel. 07232 7979-900
Fax. 07232 7979-703
info@remchingen.de
Öffnungszeiten Bürgerbüro
Mo. - Fr.:
08:00 – 12:30 Uhr
Montag:
14:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag:
14:00 – 18:00 Uhr
Öffnungszeiten des Rathauses
Mo. - Fr.:
09:00 – 12:00 Uhr
Montag:
14:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag:
14:00 – 18:00 Uhr